Nach § 79 Absatz 3 SGB VIII in Verbindung mit § 11 SGB VIII ist die Jugendarbeit eine Pflichtaufgabe der Kommune. Diese gesetzliche Regelung wird auch im Artikel 57 der Bayerischen Gemeindeordnung verstärkt. Weitere gesetzliche Vorgaben regeln die Übertragung der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe an die kreisangehörigen Gemeinden. Diesen gesetzlichen Vorgaben nahm die SPD-Stadtratsfraktion zum Anlass um die Einstellung eines Jugendpflegers und eine intensivere Arbeit in der Jugendarbeit zu beantragen.
Die Jugend ist die Zukunft unserer Gesellschaft. Gerade in Mellrichstadt, das sich das bekannte Motto „junge Stadt in alten Mauern“ gab, sollte dies jeden bewusst werden und auch ins Zentrum gerückt werden. Die SPD-Stadtratsfraktion freut sich sehr über die hervorragende Nachwuchsarbeit der unterschiedlichsten Vereine im Stadtgebiet und dankt allen Ehrenamtlichen. Allerdings ist zwischen Jugendarbeit und Nachwuchsarbeit zu unterscheiden. Für Nachwuchsarbeit sind die einzelnen Verein jeweils selbst zuständig, die Jugendarbeit hingegen ist eine gesetzliche Aufgabe der Kommune.
Daher beinhaltet der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion unter anderem folgenden Punkte:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die kommunale Jugendarbeit zu erstellen und nächstmöglich umzusetzen
2. Die Einstellung einer kommunalen Jugendpflegerin / eines kommunalen Jugendpflegers für Mellrichstadt
3. Die bestehenden Räumlichkeiten im „TREFFPUNKT“ sind in ein Konzept der Jugendarbeit einzubeziehen und hierbei auch die Gründung eines kommunalen Mehrgenerationenhauses in Betracht zu ziehen.